Die Brutkontrolle ist eine der wichtigsten Massnahmen, um Krankheiten in einem frühen Stadium zu erkennen. Ein lückenhaftes Brutnest, ein ungewöhnlicher Geruch, abnormale Zelldeckel oder nicht gesund aussehende Maden können Anzeichen einer meldepflichtigen Seuche wie Faul- oder Sauerbrut sein.


Vorgehen im Falle von Faul- oder Sauerbrut:
Bei einem Verdacht auf eine der beiden meldepflichtigen Bienenseuchen ist unverzüglich der Bieneninspektor beizuziehen. Keinesfalls sind eigenhändig allfällige Sanierungsmassnahmen einzuleiten.
Hat sich der Verdacht bestätigt, müssen die Anweisungen des Bieneninspektors strikte befolgt werden. Innerhalb des vom Inspektor errichteten Sperrkreises ist es verboten, Bienen zu verstellen. Die aktuellen Sperrgebiete sind auf den Internetseiten fast aller Kantone ersichtlich. Die Links zu diesen Seiten finden sich in einer Tabelle auf bienen.ch unterhalb der Technischen Weisungen.
Für Sanierungen kann beim BGD eine Handwaschwanne ausgeliehen oder für grössere Reinigungsaktionen das Bienengesundheitsmobil reserviert werden.
Merkblätter:
2. Übersicht Krankheiten und Schädlinge
2.1. Faulbrut
2.2. Sauerbrut
4.7.3. Gesunde Völker erkennen
BGD-Angebote:
Handwaschwanne
Bienengesundheitsmobil